• 2:229
    وَالۡمُطَلَّقٰتُ یَتَرَبَّصۡنَ بِاَنۡفُسِہِنَّ ثَلٰثَۃَ قُرُوۡٓءٍ ؕ وَلَا یَحِلُّ لَہُنَّ اَنۡ یَّکۡتُمۡنَ مَا خَلَقَ اللّٰہُ فِیۡۤ اَرۡحَامِہِنَّ اِنۡ کُنَّ یُؤۡمِنَّ بِاللّٰہِ وَالۡیَوۡمِ الۡاٰخِرِ ؕ وَبُعُوۡلَتُہُنَّ اَحَقُّ بِرَدِّہِنَّ فِیۡ ذٰلِکَ اِنۡ اَرَادُوۡۤا اِصۡلَاحًا ؕ وَلَہُنَّ مِثۡلُ الَّذِیۡ عَلَیۡہِنَّ بِالۡمَعۡرُوۡفِ ۪ وَلِلرِّجَالِ عَلَیۡہِنَّ دَرَجَۃٌ ؕ وَاللّٰہُ عَزِیۡزٌ حَکِیۡمٌ ﴿۲۲۹﴾٪
    Und die geschiedenen* Frauen sollen in Bezug auf sich selbst drei Reinigungen zuwarten; und es ist ihnen nicht erlaubt, das zu verhehlen, was Allah in ihrem Schoß erschaffen hat, wenn sie an Allah und an den Jüngsten Tag glauben; und ihre Gatten haben das größere Recht, sie währenddessen zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung wünschen. Und wie die Frauen Pflichten haben, so haben sie auch Rechte, nach dem Brauch;** doch haben die Männer einen gewissen Vorrang vor ihnen; und Allah ist allmächtig, allweise.
    Footnotes

    *Bezogen wird sich hier auf eine Erklärung zur Scheidung, die noch widerrufen werden kann.

    **Der Qur’an betont an verschiedenen Stellen, dass die den Frauen zustehenden Rechte respektiert werden müssen.

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