• 2:231
    فَاِنۡ طَلَّقَہَا فَلَا تَحِلُّ لَہٗ مِنۡۢ بَعۡدُ حَتّٰی تَنۡکِحَ زَوۡجًا غَیۡرَہٗ ؕ فَاِنۡ طَلَّقَہَا فَلَا جُنَاحَ عَلَیۡہِمَاۤ اَنۡ یَّتَرَاجَعَاۤ اِنۡ ظَنَّاۤ اَنۡ یُّقِیۡمَا حُدُوۡدَ اللّٰہِ ؕ وَتِلۡکَ حُدُوۡدُ اللّٰہِ یُبَیِّنُہَا لِقَوۡمٍ یَّعۡلَمُوۡنَ ﴿۲۳۱﴾
    Und wenn er sich von ihr abermals (endgültig) scheiden lässt, dann ist sie ihm nicht mehr erlaubt, ehe sie nicht einen anderen Gatten geheiratet hat; scheidet sich dieser dann (auch) von ihr, so soll es für sie keine Sünde sein, zueinander zurückzukehren, wenn sie sicher sind, sie würden die Schranken Allahs einhalten können. Das sind die Schranken Allahs, die Er den Verständigen klarmacht.
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