• 37:159
    وَجَعَلُوۡا بَیۡنَہٗ وَبَیۡنَ الۡجِنَّۃِ نَسَبًا ؕ وَلَقَدۡ عَلِمَتِ الۡجِنَّۃُ اِنَّہُمۡ لَمُحۡضَرُوۡنَ ﴿۱۵۹﴾ۙ
    Und sie machen eine Blutsverwandtschaft aus zwischen Ihm und den Dschinn, während die Dschinn* doch recht wohl wissen, dass sie (vor Ihn zum Gericht) gebracht werden sollen.
    Erklärung

    *Unter Dschinn sind hier die reichsten Menschen zu verstehen, die nicht gerne unter dem Volk, sondern abgeschottet, wohnen.

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