• 5:39
    وَالسَّارِقُ وَالسَّارِقَۃُ فَاقۡطَعُوۡۤا اَیۡدِیَہُمَا جَزَآءًۢ بِمَا کَسَبَا نَکَالًا مِّنَ اللّٰہِ ؕ وَاللّٰہُ عَزِیۡزٌ حَکِیۡمٌ ﴿۳۹﴾
    Der Dieb und die Diebin – schneidet ihnen die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen, und als abschreckende Strafe von Allah. Und Allah ist allmächtig, allweise.*
    Footnotes

    *Um zu einem richtigen Verständnis der Art dieser Strafe zu gelangen, ist es notwendig, sowohl den wörtlichen als auch den metaphorischen Gebrauch der beiden hier verwendeten Wörter qaṭʿ (schneiden) und yad (Hand) zu kennen. Der in diesem Vers verwendete Ausdruck „Hand abschneiden“ kann bedeuten: „Entzieht ihnen die Macht Diebstahl zu begehen, oder setzt praktische Mittel ein, die sie davon abhalten Diebstahl zu begehen.“ Nimmt man den Vers wörtlich, so ist die in diesem Vers vorgeschriebene Strafe als Höchststrafe zu verstehen, welche nur in Extremfällen verhängt werden darf.

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