• 6:153
    وَلَا تَقۡرَبُوۡا مَالَ الۡیَتِیۡمِ اِلَّا بِالَّتِیۡ ہِیَ اَحۡسَنُ حَتّٰی یَبۡلُغَ اَشُدَّہٗ ۚ وَاَوۡفُوا الۡکَیۡلَ وَالۡمِیۡزَانَ بِالۡقِسۡطِ ۚ لَا نُکَلِّفُ نَفۡسًا اِلَّا وُسۡعَہَا ۚ وَاِذَا قُلۡتُمۡ فَاعۡدِلُوۡا وَلَوۡ کَانَ ذَا قُرۡبٰی ۚ وَبِعَہۡدِ اللّٰہِ اَوۡفُوۡا ؕ ذٰلِکُمۡ وَصّٰکُمۡ بِہٖ لَعَلَّکُمۡ تَذَکَّرُوۡنَ ﴿۱۵۳﴾ۙ
    Und kommt dem Besitz der Waise nicht nahe, es sei denn zum Besten, bis sie ihre Volljährigkeit erreicht hat. Und gebt volles Maß und Gewicht in Billigkeit. Wir belasten keine Seele über ihr Vermögen. Und wenn ihr einen Spruch fällt, so übt Gerechtigkeit, auch wenn es einen nahen Verwandten (betrifft); und den Bund Allahs haltet. Das ist es, was Er euch gebietet, auf dass ihr ermahnt sein möget.“
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