• 70:31
    اِلَّا عَلٰۤی اَزۡوَاجِہِمۡ اَوۡ مَا مَلَکَتۡ اَیۡمَانُہُمۡ فَاِنَّہُمۡ غَیۡرُ مَلُوۡمِیۡنَ ﴿ۚ۳۱﴾
    es sei denn mit ihren Gattinnen oder denen, die ihre rechte Hand besitzt, denn da sind sie nicht zu tadeln,
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