*Dieser Vers bedeutet nicht, dass ein Krieg gegen die Juden ohne Grund zulässig ist, denn an anderer Stelle wurden die Bedingungen eines Krieges bereits erläutert. Diese Bedingungen müssen auch an dieser Stelle berücksichtigt werden. Eine der größten Bedingungen für den Krieg lautet, dass der Feind auf ungerechte Weise angreift. Den Muslimen ist es bloß gestattet, sich zu verteidigen. Wenn die Juden also angreifen, dann ist ein Krieg gegen sie zulässig. Doch wenn sie besiegt und bereit sind, nach der Niederlage die Dschizya zu bezahlen, darf der Kampf nicht weiter in die Länge gezogen werden. Vielmehr soll Nachsicht geübt werden in Bezug auf ihren ersten Fehler. Einige Exegeten haben aus der Zahlung der Dschizya geschlossen, dass die Juden gedemütigt werden sollen. Diese Auslegung ist nicht korrekt. Vielmehr können sie freiwillig die Dschizya entrichten und auf diese Weise die Niederlage akzeptieren und den Kampf beenden. Insofern ist die Dschizya also ein Ausdruck der Güte und keine Ungerechtigkeit. Das hier mit „Unterordnung“ übersetzte arabische Wort ṣāġirūn weist also lediglich darauf hin, dass ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden soll.
Dschizya: Eine Steuer, die die nichtmuslimische Bevölkerung eines muslimischen Staates zahlen musste und wodurch der Staat in der Lage war, den Nichtmuslimen Schutz gewähren zu können. Es sei angemerkt, dass im Vergleich zur Dschizya, die den Nichtmuslimen auferlegt wurde, von den Muslimen eine viel höhere Steuer, nämlich die Zakat (siehe unter Zakat), erhoben wurde, wobei sie zusätzlich zur Zakat auch den Militärdienst leisten mussten, von dem Nichtmuslime befreit waren. Kurzum, Nichtmuslime mussten eine geringere Steuer zahlen und waren zudem von der Wehrpflicht befreit.